Blauäugigkeit kommt vor dem Fall …
Gestern musste ich schmerzhaft erfahren, dass ich bei vielen Dingen noch immer ziemlich blauäugig bin.
Der Reihe nach. Vor einigen Jahren bin ich auf einen Dienstleister gestoßen, der das Erstellen von Fotokalendern usw. anbot. Ich habe mir das entsprechende Programm heruntergeladen und losgelegt. Mit den Jahren wurde es immer ausgefeilter; regelmäßige Updates (das letzte vor etwa zwei Wochen!) signalisierten mir, dass man sich um Verbesserungen kümmert, dass es »lebt«. Es machte Spaß, damit zu arbeiten. Die Handhabung war einfach, die Abwicklung unkompliziert und professionell, das Endprodukt von guter Qualität zu angemessenem Preis.
Aus einer Laune heraus (und weil mir bei meinem laufenden Projekt gerade die zündende Idee fehlte), plante und erstellte ich meinen Kalender 2017 mit eigenen Fotos und Texten (ziemlich früh, aber mit Elan und Vorfreude).
Doch diese Traumblase platzte gestern mit einem lauten Plopp und ganz zufällig. Ich hatte für einen der Monate ein bestimmtes Bild im Auge und wollte die Idee umsetzen und … erlebte eine böse Überraschung. »Liebe Kunden, wir haben unseren Fotodienst eingestellt. Wir danken Ihnen für Ihre Treue. Bitte haben Sie … bla, bla, bla … Schockstarre. Dann meine ungläubige Frage: »Dürfen die das? Ohne Vorwarnung, ohne Karenzzeit?« Womit ich wieder bei blauäugig wäre. Aber ja doch. Sicher dürfen die das. Bestimmt steht irgendwo in den AGB (die nie jemand richtig liest) unter Nummer 132 f, kaum erkennbar, ein entsprechender Passus.
Tja, dumm gelaufen. Eine grandiose Fehlinvestition von Kreativität und Zeit. Meine Vorlagen irgendwo im digitalen Nirwana; eine Datei, die sich ohne dieses deaktivierte Programm nicht mehr öffnen lässt. Da möchte man sich doch glatt einen Hochprozentigen hinter die Binde gießen. Wohl bekomm’s …
Christa Lieb ©