Ich würde ja gerne über Fortschritte bei meinem neuen Romanprojekt berichten, aber leider muss ich mich (wie viele andere auch) mit unliebsameren Dingen beschäftigen.
Kaum haben sich die Schnappatmungen nach Inkrafttreten der DSGVO langsam gelegt, gibt es neuen Grund für Aufregung.
»Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten für Facebooks (potentielle) Datenschutzverstöße mithaften (EuGH, Urteil vom 05.06.2018, Az. C-210/16, Pressemitteilung).« (Zitatende)
Nachdem ich realisiert habe, was das für die Betreiber einer Facebook-Seite bedeutet und sich mein Zorn etwas gelegt hatte, habe ich also meine Datenschutzerklärung um einen weiteren Rattenschwanz erweitert, der nun hoffentlich einen adäquaten Schutz gegen die Abmahnindustrie bietet.
In Menlo Park/Kalifornien lachen sie sich wahrscheinlich ins Fäustchen. Denn in der Auseinandersetzung um den Schutz personenbezogener Daten zwischen der EU und Facebook wird jetzt mal kurzerhand (hoffentlich nur vorerst) die Verantwortung auf das schwächste Glied in der Kette geschoben. Ich/wir sollen also verantwortlich dafür sein, dass Facebook persönliche Daten für Werbezwecke benutzt und damit nicht immer sorgsam umgeht? Bravo!
Ich frage mich, welchen Sachverstand (auf diesem Gebiet) die Entscheider hatten? So wird eine wichtige Sache wie der Datenschutz ad absurdum geführt.
Wenn dieses Rad weitergedreht wird, bleibt in letzter Konsequenz nur noch, die Seite offline zu stellen … Was viele leider schon getan haben.
Christa Lieb ©